Was ist Reittherapie?
Das Therapeutische Reiten umfasst die pädagogischen, psychologischen, psychotherapeutischen, rehabilitativen und sozial-integrativen Maßnahmen, die über das Medium Pferd umgesetzt werden.
Was versteht man unter Tiergestützter Therapie?
Tiergestützte Therapieverfahren sind Behandlungsverfahren zur Heilung oder zumindest Linderung der Symptome bei psychiatrischen, psychisch / neurotischen und neurologischen Erkrankungen. Oder seelischen und / oder geistigen Behinderungen, bei denen Tiere eingesetzt werden, um Symptome zu lindern.
Für wen und was ist die Reittherapie / Tiergestütze Therapie?
Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche oder Erwachsene mit körperlichen, seelischen und sozialen Entwicklungsstörungen oder Behinderungen.
Die Mensch-Tier-Begegnung hat psychische, physische und soziale Auswirkungen:
- Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein werden gestärkt
- Stress und Ängste werden abgebaut
- Fein- und Grobmotorik werden verbessert
- Ressourcen werden aktiviert
- Das Immunsystem wird gestärkt
- Schmerz wird spürbar verringert
- Nähe und Vertrauen wird aufgebaut
uvm.
Die Therapie bietet eine ganzheitliche Förderung und kann auch als ein unterstützendes Angebot bei Down-Syndrom, Depression, Essstörungen, Burnout, ADHS, PTBS, Angststörungen, Entwicklungsverzögerungen, uvm. genutzt werden.
Durch die Therapie kann jeder Mensch mehr Kraft und Freude für seinen Alltag finden und in seiner Persönlichkeit wachsen. Ob als Auszeit oder als längere gemeinsame Reise mit dem Partner Ziege und / oder Pferd.
Die tiergestützte Reittherapie wird mit ihnen zusammen individuell geplant, auf ihre Bedürfnisse abgestimmt und entsprechend preislich gestaltet. Es sind keinerlei Vorerfahrungen nötig.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage, durch die wir gemeinsam ein passendes Therapiekonzept und Preise erarbeiten können.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten der Sitzungen werden zu 98 Prozent privat bezahlt. Die Reittherapie kann in Sonderfällen auch von den Jugendämtern, dem Sozialamt und der Krankenkasse übernommen werden. Wenn ein Arzt die Krankheit attestiert und die Reittherapie verordnet, so kann die Krankenkasse entscheiden, ob sie diese Kosten dafür übernimmt. Die Reittherapie ist eine KANN-Leistung der Krankenkasse und somit ist die Reittherapie auf Rezept in Einzelfällen möglich. Das Jugendamt übernimmt, wenn ein Förderbedarf und ein ärztliches Gutachten besteht, auch manchmal die Kosten. Somit wäre die Reittherapie eine Hilfe zur Erziehung. Im Rahmen einer Wiedereingliederungshilfe können die Kosten auch vom Sozialamt übernommen werden. Nach §45b SGB XII kann die Pflegekasse die Reittherapie in manchen Fällen abrechnen. Reittherapie wird dann als niederschwelliges Betreuungsangebot bzw. als qualitätssichernde Betreuungsleistung angesehen. Dazu braucht man im Vorfeld ein Pflegegutachter.
Die Reittherapie ist grundsätzlich eine freiwillige Leistung der Kostenträger. Einem Antrag sollte möglichst eine ärztliche Verordnung und Stellungnahme von therapeutischer pädagogischer Seite sowie das Ziel der Therapie mit einem Ausblick, warum es Reittherapie / tiergestützte Therapie sein sollte, beigefügt werden.
Nach etwa 2-3 Einheiten ist es mir Erfahrungsgemäß möglich das Problem - Krankheitsbild aus therapeutischer Sicht beurteilen zu können. Ich kann ihnen dann bei der Antragstellung behilflich sein.